Freiwilliger Schulbesuch der Abschlussklasse
Schülerinnen und Schüler, welche bereits die Berufsschule entsprechend der Anzahl der Lehrjahre absolviert haben, können auf Ansuchen und Zustimmung des Ausbildungsbetriebes bzw. der Ausbildungseinrichtung und Beibringung einer Verpflichtungserklärung der Gemeinde, die Berufsschule zum Zweck der Erlangung eines erfolgreichen Abschlusses um freiwilligen Besuch der Abschlussklasse ansuchen.
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