Ansuchen um Umschulung

 

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Besuch der Berufsschule wenn mehr als die Hälfte der Lehrzeit zurückgelegt wurde
Schülerinnen und Schüler, die mehr als die Hälfte der Lehrzeit zurückgelegt haben und eine Begründung für die Lösung des Lehrverhältnisses vorliegt, können nach § 21 Schulpflichtgesetz um Schulbesuch ansuchen. Diesem Ansuchen ist eine Verpflichtungserklärung beizufügen.
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Ansuchen Aufnahme nach § 21 Schulzeitges
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Unterrichtsfreistellung bis zu einem Tag
Formular für Unterrichtsfreistellungen bis zu einem Tag. Freistellungen über einen Tag bedürfen eines schriftlichen Ansuchens.
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Ansuchen_Unterrichtsfreistellung.pdf
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Anrechnung von einzelnen Unterrichtsgegenständen
Schülerinnen und Schüler welche einzelne Unterrichtsgegenstände bereits in einem anderen Lehrberuf absolviert haben, können eine Befreiung in diesen Unterrichtsgegenständen beantragen.
Ansuchen_Befreiung_Gegenstaende.pdf
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Freiwilliger Schulbesuch der Abschlussklasse
Schülerinnen und Schüler, welche bereits die Berufsschule entsprechend der Anzahl der Lehrjahre absolviert haben, können auf Ansuchen und Zustimmung des Ausbildungsbetriebes bzw. der Ausbildungseinrichtung und Beibringung einer Verpflichtungserklärung der Gemeinde, die Berufsschule zum Zweck der Erlangung eines erfolgreichen Abschlusses um freiwilligen Besuch der Abschlussklasse ansuchen.
Freiwilliger_Schulbesuch.pdf
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Berufsschule Eisenstadt
Gölbeszeile 10 - 12
7000 Eisenstadt
Tel:  +43 2682 633 03-22
Fax: +43 2682 633 03-30
E-Mail: office@bs-eisenstadt.at

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